Sprechstundenbedarf-Produkte
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Sprechstundenbedarf bezieht sich ausschließlich auf die ambulante Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten durch Vertragsärzte. Ausgeschlossen ist somit die Versorgung im stationären Rahmen und jene von Privatversicherten sowie BG-Patienten.
Im Allgemeinen umfasst der SSB Arzneimittel, Stoffe, Gegenstände und Materialien, die
Klassische Produkte, die unter den SSB fallen, sind etwa:
Zu Hilfsmitteln, die im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, gehören:
Welche Produkte konkret unter den Sprechstundenbedarf fallen und verordnungsfähig sind, wird zwischen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Landesverbänden der Krankenkassen geregelt und in den SSB-Vereinbarungen festgehalten. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Bei Fragen oder Unklarheiten wende dich daher am besten gleich an deine zuständige KV.
Im Gegensatz zum Sprechstundenbedarf, der vom Vertragsarzt verordnet und von der Krankenkasse gezahlt wird, muss Praxisbedarf selbst bezahlt werden. Praxisbedarf umfasst Artikel, die für den Praxisbetrieb benötigt und somit als Grundausstattung für die ärztliche Tätigkeit betrachtet werden können. Die Kosten hierfür sind meist mit der Gebühr für die ärztliche Leistung beglichen.
Übliche Produkte, die als Praxisbedarf eingeordnet werden, sind beispielsweise Schnelltests, medizinische Handschuhe, Desinfektionsmittel für Oberflächen und medizinische Diagnostikgeräte wie Stethoskope.
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch V (SGB) besagt dies, dass "die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" (§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot, URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/12.html, Stand: 26.09.2022).
Sollte dies nicht berücksichtigt werden, kann es zu Beanstandungen und/oder Regressansprüchen kommen.
SSB wird in der Regel einmal pro Quartal bestellt, die Verordnung erfolgt dabei bis zum 14. des ersten Monats des Folgequartals.
Sprechstundenbedarf kannst du bei uns unkompliziert mittels Rezeptabrechnung bezahlen. Dafür musst du lediglich als niedergelassener Arzt bei uns registriert sein.
Das Vorgehen in Kürze:
Hinweis: Bitte beachte, dass SSB nur über die AOK und BEK abgerechnet werden kann und manche AOKs auf eine Genehmigung des Rezepts vor Anforderung bestehen.