Coronavirus-Schnelltests
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PCR-, Antigen- oder Antikörper-Schnelltests: Die Bandbreite der Tests zum Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion ist groß. Der Vorteil eines Schnelltests ist bereits am Namen erkennbar: Diese können ohne Einsendung des Probenmaterials und somit ohne großen Zeitaufwand an nahezu jedem Ort durchgeführt werden – das Testergebnis ist in 10 bis 15 Minuten verfügbar. In der Regel werden die Schnelltests in der Praxis eines niedergelassenen Arztes, im Krankenhaus oder von einem Notarzt durchgeführt.
COVID-19-Schnelltests können entweder einen direkten Virusnachweis durch Antigene (Virusproteine) oder einen indirekten Virusnachweis durch Antikörper erbringen. In beiden Fällen handelt es sich beim Testprinzip um eine Antigen-Antikörper-Reaktion, die mittels Immunchromatographie sichtbar gemacht wird. Im DocCheck Shop findest du eine Auswahl an Schnelltests zum direkten und indirekten Coronavirus-Nachweis von namhaften Herstellern wie Abbott, Roche oder servoprax.
Mittlerweile gibt es unterschiedliche Corona-Testmethoden auf dem Markt, die sich in ihrer Durchführung, Art der Auswertung und Nachweisart unterscheiden. Ein Überblick:
Antigentests dienen dem qualitativen Nachweis einer akuten COVID-19-Infektion. Der direkte Coronavirus-Nachweis mittels Antigen Test erfolgt durch den Nachweis von Virusproteinen im menschlichen Sekret (z. B. Speichel). Das Probenmaterial (menschliches Sekret) wird entsprechend der Anleitung aufbereitet und mit Hilfe des Testkits ausgewertet. Entnommen wird es mithilfe:
Wichtiger Hinweis: Ein positiver Corona-Schnelltest muss durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Auch PCR-Tests dienen zum Nachweis einer akuten Infektion mit dem Coronavirus. Der Vorteil dieses Testverfahrens ist, dass unabhängig vom Infektionsstadium des Patienten eine akute Corona-Infektion nachgewiesen werden kann, also auch dann, wenn der Patient nicht mehr ansteckend ist. Anders als beim Antigen-Schnelltest, der auf Virusproteine im Sekret reagiert, wird beim PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Erbmaterial untersucht. Hierfür wird ebenfalls menschliches Sekret aus dem Nasen- und Rachenraum entnommen und im Labor ausgewertet. Das Testergebnis liegt nach frühestens 24 Stunden vor. PCR-Tests sind derzeit als eines der zuverlässigsten Testverfahren, da sie die höchste Sensitivität und Spezifität aufweisen. Deshalb gelten sie auch als Goldstandard unter den Testverfahren.
Der PCR-Schnelltest beruht auf demselben Prinzip wie der konventionelle PCR-Test. Der Schnelltest bündelt die einzelnen Schritte, die standardmäßig im Labor durchgeführt werden, in einer kleinen Kartusche. Als Probenmaterial wird ein Abstrich aus dem Mund-Rachen-Raum entnommen. Ob eine positive COVID-19-Infektion vorliegt, kann mit Hilfe eines fluoreszierenden Stoffes erkannt werden, der die COVID-19-Erreger einfärbt. Das Testergebnis liegt in etwa 1 Stunde vor.
Antikörper-Schnelltests werden eingesetzt, um zu ermitteln, ob bereits eine COVID-19-Erkrankung vorlag. Dies kann vor allem hilfreich sein, wenn die Infektion asymptomatisch, also unbemerkt, verlaufen ist. Der Virusnachweis einer SARS-CoV-2 Infektion basiert auf dem Nachweis von IgG-, IgA- und IgM-Antikörpern im Kapillarblut, die nach einer Infektion vom Körper gebildet werden. Aus diesem Grund kann ein Antikörper-Schnelltest erst zum Zeitpunkt der messbaren Antikörperbildung, rund 4 bis 7 Tage nach der Infektion, eingesetzt werden.
Eine akute Infektion mit dem Coronavirus lässt sich durch einen Antikörper-Schnelltest nicht nachweisen.
Antikörper sind nicht gleich Antikörper. Um gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 geschützt zu sein, ist die Anzahl der sogenannten neutralisierenden Antikörper, kurz NAb, entscheidend. Inzwischen gibt es NAb-Schnelltests, auch Neutralisationstest genannt, mit denen ermittelt werden kann, ob eine ausreichende Anzahl dieser neutralisierenden Antikörper im Blut vorhanden ist.
Während konventionelle Antikörpertests das Serum lediglich auf das Vorhandensein von IgM, IgA- und/oder IgG-Antikörper untersuchen, die Hinweise auf eine vergangene SARS-CoV-2-Infektion geben, ermittelt ein NAb-Schnelltest das Vorkommen von speziellen IgG-Antikörpern, die die Bindung des Spike-Proteins an den ACE2-Rezeptor hemmen und somit den Viruseintritt in die Zelle blockieren. Neutralisierende Antikörper-Schnelltests können hierbei sowohl als Nachweis nach einer Corona-Impfung als auch nach einer Wildinfektion eingesetzt werden, um Aussagen über die potenzielle Immunität des Patienten treffen zu können.
Tests, die für den privaten Gebrauch zugelassen sind (sogenannte Selbsttests), bieten Laien die Möglichkeit, ein zuverlässiges Ergebnis in wenigen Minuten auch ohne medizinische Vorkenntnisse und Fachanleitung zu erhalten. Der Selbsttest ist flexibel einsetzbar und kann z. B. zuhause oder in Unternehmen eingesetzt werden.
Beim Kauf eines Selbsttests sollte darauf geachtet werden, dass diese offiziell beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet (BfArM) und CE-zertifiziert sind. DocCheck Shop vertreibt ausschließlich BfArM-geführte und zertifizierte Corona-Selbsttests.
Ausschließlich Antigen-Schnelltests, die die notwendige Sonderzulassung als "Antigen-Test zur Eigenanwendung" vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten haben, dürfen als Selbsttests verkauft werden. Eine Übersicht der bisher zugelassenen und zertifizierten Selbsttests ist auf der Website der Europäischen Kommission zusammengestellt.
Auch für Antigen-Tests gelten feste Qualitätsmaßstäbe: Sensitivität und Spezifität. Erstes beschreibt den Anteil an tatsächlich infizierten Personen, die durch den Test auch als positiv identifiziert wurden. Die Spezifität gibt hingegen den Anteil nicht infizierter Personen an, die vom Test als negativ eingestuft werden. Je näher Sensitivität und Spezifität an die 100 % kommen, desto genauer ist der jeweilige Test.
Wichtig: Die Genauigkeit kann von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ausfallen. Die genauen Angaben zur Sensitivität und Spezifität kann man den Herstellerangaben entnehmen.
Positives Testergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, ist hoch. Für das weitere Vorgehen sollte unmittelbar ein Arzt sowie ggf. das Gesundheitsamt kontaktiert werden. Eine grundsätzliche Meldepflicht besteht bei Selbsttests nicht.
Negatives Testergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, ist gering, jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen. Insbesondere wenn Symptome vorhanden sind, sollten diese mit dem Arzt abgeklärt werden.
Ausschlaggebend für den Test ist die Viruskonzentration. Diese ist bei bereits vorliegenden Symptomen prinzipiell höher. Nichtsdestotrotz können auch bei asymptomatischen Verläufen beziehungsweise zu Beginn einer Infektion bereits Spuren von Virusproteinen nachgewiesen werden, sodass das Testergebnis bereits vor der Symptombildung positiv ausfallen kann.
Derzeit werden in den meisten Fällen nur Antigen-Schnelltests anerkannt, die von Praxen oder Teststationen durchgeführt und durch ein entsprechendes Dokument belegt werden. Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass so die Gültigkeit von 24 Stunden nachvollzogen werden kann.
Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung sind Unternehmen und Betriebe seit dem 20. April 2021 verpflichtet, allen Mitarbeitern ein Testangebot zu machen. Im Sinne eines erweiterten, betrieblichen Infektionsschutzes müssen Unternehmen und Betriebe allen Mitarbeitern, die nicht aus dem Home Office arbeiten können, möglichst zweimal pro Woche einen Schnelltest anbieten. Durch den verpflichtenden Einsatz von Testangeboten in Betrieben soll die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt, weitere unkrontollierte Infektionsketten eingedämmt und dadurch coronabedingte Betriebsschließungen vermieden werden.
Vor allem an Orten, an denen Menschen zusammenkommen, die potenziell einer höheren Gefährdung durch das Coronavirus ausgesetzt sind, spielt eine regelmäßige Testung auf das Coronavirus eine große Rolle. Dazu zählen bekanntermaßen Alten- sowie Pflegeheime, darunter auch die ambulante Pflege. Durch eine integrierte Teststrategie werden somit nicht nur Patienten und Patientinnen geschützt, sondern das Pflegepersonal und Angehörige gleichermaßen.
Auch im Kindergarten, in Kindertagesstätten sowie Schulen kommen große Mengen an Menschen zusammen, der Austausch findet teils auf engstem Raum statt – ein leichtes Spiel für das Coronavirus. Um auch hier die unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern, können Testungen in regelmäßigen Intervallen eingesetzt werden. Während sich für das Personal klassische Selbsttests eignen (Probenentnahme aus Nase, Rachen oder in Kombination), kann für das Testen von (Klein-)Kindern der sogenannte “Lollitest” in Form einer Speichelprobe eingesetzt werden.